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BGH, 03.07.1985 - IVb ZR 40/85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss - Zurechnung des Verschulden der Prozessbevollmächtigten in der Berufungsinstanz - Mündliche Verhandlung - Familiensachen - Entschuldbarkeit ...
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1986, 150 (Ls.)
- VersR 1985, 1183
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 20.12.1978 - IV ZB 115/78
Anwaltsverschulden - Veröffentlichte Entscheidungen - Unkenntnis - …
Auszug aus BGH, 03.07.1985 - IVb ZR 40/85
Einer der Fälle, in denen ein Irrtum über Rechtsmittelzuständigkeiten in Familiensachen ausnahmsweise entschuldigt worden ist (vgl. BGH FamRZ 1979, 222 und VersR 1979, 159, 160), liegt nicht vor. - BGH, 25.10.1978 - IV ZB 65/78
Familiensache - Unterhaltsvereinbarung - Wiedereinsetzung - Berufungsfrist - …
Auszug aus BGH, 03.07.1985 - IVb ZR 40/85
Einer der Fälle, in denen ein Irrtum über Rechtsmittelzuständigkeiten in Familiensachen ausnahmsweise entschuldigt worden ist (vgl. BGH FamRZ 1979, 222 und VersR 1979, 159, 160), liegt nicht vor.
- BGH, 13.06.2012 - XII ZB 592/11
Kindesunterhaltsverfahren: Wiedereinsetzung in die Beschwerdefrist wegen einer …
Gleichwohl muss von einem Rechtsanwalt erwartet werden, dass er die Grundzüge des Verfahrensrechts und das Rechtsmittelsystem in der jeweiligen Verfahrensart kennt (vgl. Senatsbeschluss vom 3. Juli 1985 - IVb ZB 40/85 - VersR 1985, 1183, 1184; BGH Beschluss vom 11. Juni 1996 - VI ZB 10/96 - VersR 1996, 1522). - BAG, 16.01.1989 - 5 AZR 579/88
Fristen: Ende der Rechtsmittelfrist an Feiertagen - Wiedereinsetzung in den …
Mit dieser Erkenntnis begann die Frist für die Wiedereinsetzung nach § 234 Abs. 2 ZPO zu laufen (vgl. BGH VersR 1985, 1183). - BGH, 11.06.1996 - VI ZB 10/96
Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs aus übergegangenem Recht wegen eines …
Von einem Rechtsanwalt muß die Kenntnis des Rechtsmittelsystems der Zivilprozeßordnung erwartet werden (vgl. BGH, Beschluß vom 3. Juli 1985 - IVb ZR 40/85 - VersR 1985, 1183, 1184).